Erste-Hilfe-Ausbildung für Ersthelfer

Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.

Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben. Gerne bilden wir ihr Mitarbeiter durch erfahrene EH Ausbilder fort und sind flexibel was das Ausbildungsdatum betrifft.

Zur Ausbildung

Folgende Fragen werden geklärt:

  • Was ist Erste Hilfe?
  • Welche Erste Hilfe muss durchgeführt werden?
  • Welche Maßnahmen der Ersten Hilfe werden durchgeführt?
  • Welche Schritte musst man nach dem Unfall beachten?
  • Wie kann man die Verletzungen am besten behandeln?