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Erste-Hilfe-Ausbildung für Ersthelfer
Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben. Gerne bilden wir ihr Mitarbeiter durch erfahrene EH Ausbilder fort und sind flexibel was das Ausbildungsdatum betrifft.
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Zur Ausbildung
Folgende Fragen werden geklärt: