Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB von Sani 4 Set

Stand: 03/2020

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sani for Set gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen Sani for Set und dem Vertragspartner auch Mieter genannt.

§ 1.0 Zustandekommen des Vertrages und Stornierung

1. Die Vermietung von Gegenständen, medizinisches Equipment und Fahrzeuge ( Krankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzwagen ) erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind schriftlich, oder auch per Fax unter 040-7679296 zu bestätigen. Die erteilten Aufträge werden mit schriftlicher Bestätigung durch Sani for Set für beide Seiten verbindlich, wobei für den Vertragsinhalt die Auftragserteilung von Sani for Set maßgeblich ist. Eine Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze über das kauf­männische Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung und sind ausgeschlossen. Abweichenden Bedingungen des Vertrags­partners wird hiermit ausdrücklich widersprochen und kommen nicht zum Wirken.

2. Bestellungen/Anforderungen müssen rechtzeitig (mindestens 4 Werktage vor Abholung/Auslieferung/Anforderung) vorgenommen werden. Andernfalls haftet Sani for Set nicht für Fehler oder Mängel der Mietsachen. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler oder Mängel. Fahrzeuge können nur in Verbindung mit einen von uns gestellten Fahrer angemietet werden.

3. Sani for Set behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen sie ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. Bei Anforderung eines Fahrzeuges müssen immer 2 Fahrzeuge benannt werden.

4. Ein Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Vertragspartners bis zu vier Werktagen vor dem vereinbarten Abholungstermin(Anforderungstermin aufgelöst werden, ohne dass eine Stornierungsgebühr anfällt. Bei einer späteren Auflösungserklärung vor dem vereinbarten Vertragsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 15% der Vertragssumme. Bei einer Stornierung 24 Stunden vor Vertragsbeginn fallen 100% der Kosten an und die Vertragssumme ist im Ganzen zu begleichen . Nach dem Vertragsbeginn ist eine Stornierung nicht möglich und die Vertragssumme ist ebenfalls im Ganzen (100%) zu begleichen.

§ 1.1  Vertragsinhalt

1. Der Vertragspartner darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Gegenstände für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilung angegebenen Zweck zu verwenden.

2. Veränderungen an den Mietgegenständen/Fahrzeugen sowie eine Weitervermietung derselben wird ausdrücklich untersagt.

3. Die Gegenstände/Fahrzeuge sind nach Gebrauch in einwandfreiem gereinigten Zustand zurückzugeben.

4. Der Vertragspartner ist zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet.

5. Der Vertragspartner hat ein Kostenübernahmeerklärung mit Firmensitz, Name und Telefon- bzw. Faxnummer vorab unter 040-767 92 96 zu faxen. Eine Kostenübernahmeerklärung per Email unter info(at)sani-for-set.de ist ebenfalls möglich.

6. Wir weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge zum Teil Überführungskennzeichen oder ortsunübliche Kennzeichen haben. Für das jeweilige Bundesland/ jeweilige Stadt müssen Kennzeichen bereitgestellt werden.

      • Bei Blaulichtfahrten/Einsatzfahrten muss der Nachweis über eine Straßensperrung dem jeweiligen Mitarbeiter vor Ort vorgelegt werden, in dem auch die Auflagen der Behörde klar zu erkennen sind. Ansonsten kann eine Blaulichtfahrt/Einsatzfahrt nicht durchgeführt werden.
      • Bei Fahrten durch dritte Personen  (Schauspieler/Komparsen) ist ein Versicherungsschutz nachzuweisen, welcher das Fahrzeug und eventuelle weitere Schäden (auch Personenschäden)  ausreichend abdeckt.
      • Alle Fahrzeuge sind mit mindestens einem Fahrer/Sanitäter von Sani for Set besetzt.

§ 2 Mietdauer

1. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Anmietung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an Sani for Set Hinterdeich 52 in 21129 Hamburg.

§ 3 Haftung

1. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, trägt der Vertragspartner das Risiko für den Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen verursacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Vertragspartners ankommt. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an Sani for Set.

2. Die Fahrzeuge inklusive Ausrüstung ( KTW, RTW, NAW, NEF ) sind nicht Eigentum von Sani for Set. Es wird dem Mieter daher empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer versichern zu lassen.

3. Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten und er trägt die Kosten für die Dauer der Leihgabe eines Ersatzfahrzeuges der jeweiligen Organisation des gebuchten Fahrzeuges.

4. Die Haftung von Sani for Set ist dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach auf den dem Vertragspartner entstandenen Schaden, höchstens jedoch auf die der Vertragssumme beschränkt.

5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich nach Abholung des Mietgutes/Fahrzeuges dieses zu untersuchen. Sollten sich Mängel zeigen, so sind diese dem Vermieter , hier Sani for Set, unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Vertrags­partner die Anzeige, so gilt das Mietgut/Fahrzeug als mangelfrei übergeben. Darüber hinaus trägt der Vertragspartner die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.

§ 4 Transporte und Versand

1. Sani for Set stellt die Fahrzeuge inklusive zwei Fahrer bereit. Rettungsdienstoutfits werden dem Vertragspartner grundsätzlich ohne Transport­verpackung übergeben. Die ordnungsgemäße Verpackung oder Verladung von medizinischen Equipment obliegt dem Vertragspartner. Die Transportgefahr obliegt dem Mieter. Der Vertragspartner trägt die Transportkosten.

2. Mietgegenstände versendet Sani for Set auf Kosten des Mieters, wobei die Transportgefahr auf diesen mit Übergabe der Mietgegenstände an den Transporteur übergeht.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsbeträge laut Auszug der Preisliste Januar 2020 von Sani for Set sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung auf das angegebene Konto der Sparkasse Stade Altes Land fällig.

2. Alle Beträge verstehend sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3. Vorbestellte und reservierte Fahrzeug, die nicht abgenommen oder abgeholt werden, müssen dem Vertragspartner voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Vertragspartner nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.

4. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat der Vertragspartner, Sani for Set, Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % auf die Rechnungssumme zu entrichten.

5. Eventuelle Mehrkosten für Catering/Verpflegung, Übernachtungen und/oder Spesen werden vom Vertragspartner in voller Höhe übernommen.

6. Der Vertragspartner stellt den Fahrzeugen von Sani for Set einen Parkplatz zur Verfügung und übernimmt dessen Kosten in voller Höhe. Dies gilt auch bei privaten PKWs von Sani for Set, z.B. bei der Anreise von Hygiene-Koordinatoren und/oder Set Medics zum Arbeitsplatz.

7. Die Mitarbeiter von Sani for Set, insbesondere Set Medics und Hygiene-Koordinatoren stehen ebenfalls während der vom Vertragspartner vorgegebenen Pausenzeiten in Bereitschaft. Daher werden diese gesonderten Pausenzeiten vom Vetragspartner voll umfassend als Arbeitszeit vergütet.

§ 6 Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Hauptniederlassung von Sani for Set. Es gilt deutsches Recht.

§ 7 Sonstiges

Sani for Set und der Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet Geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Drehbücher und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäfts­beziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder wird, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht.

Sollten die  Vertragparteien zu  keiner Einigung kommen, tritt die gesetzliche Weiteregelung des Vertrags  nach § 306 BGB ein.

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