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Info und AGB
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bereit gestellt. Jegliche Nutzung zu werblichen Zwecken oder Verbreitung
ohne schriftliche Zustimmung von sani-for-set ist hiermit ausdrücklich
untersagt.
sani
for set
Achtung
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c/o
Dirk Dautzenberg
Hinterdeich 52
21129 Hamburg
Steuernumer:
47-043-00617
Berlin
Tel.
+49 (0) 3328 359045
Hamburg
Tel.
+49 (0)40 - 767 92 96
Fax.
+49 (0)40 - 767 92 96
D2-mobil
0172 - 402 00 55
email:
info@sani-for-set.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) Sani for Set Hinterdeich 52 in 21129
Hamburg. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sani for Set
gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen Sani for Set und dem
Vertragspartner auch Mieter genannt.
§ 1
Zustandekommen des Vertrages und Stornierung
1. Die Vermietung von Gegenständen, medizinisches Equipment und
Fahrzeuge ( Krankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzwagen
) erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung. Mündlich
oder fernmündlich erteilte Aufträge sind schriftlich, oder auch
per Fax unter 040-7679296 zu bestätigen. Die erteilten Aufträge
werden mit schriftlicher Bestätigung durch Sani for Set für beide
Seiten verbindlich, wobei für den Vertragsinhalt die Auftragserteilung
von Sani for Set maßgeblich ist. Eine Bestätigung oder Gegenbestätigung
des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die
Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben finden
keine Anwendung und sind ausgeschlossen. Abweichenden Bedingungen
des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen und
kommen nicht zum Wirken. 2. Bestellungen/Anforderungen müssen
rechtzeitig (mindestens 4 Werktage vor Abholung/Auslieferung/Anforderung)
vorgenommen werden. Andernfalls haftet Sani for Set nicht für
Fehler oder Mängel der Mietsachen. Dies gilt nicht für vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachte Fehler oder Mängel. Fahrzeuge
können nur in Verbindung mit einen von uns gestellten Fahrer angemietet
werden. 3. Sani for Set behält sich vor, im Falle höherer Gewalt
oder in Fällen, in denen sie ohne grobes Verschulden an der Auslieferung
gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige
Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus solchen Ersatzlieferungen
nicht geltend gemacht werden. Bei Anforderung eines Fahrzeuges
müssen immer 2 Fahrzeuge benannt werden. 4. Ein Vertrag kann durch
einseitige Erklärung des Vertragspartners bis zu vier Werktagen
vor dem vereinbarten Abholungstermin(Anforderungstermin aufgelöst
werden, ohne dass eine Stornierungsgebühr anfällt. Bei einer späteren
Auflösungserklärung vor dem vereinbarten Vertragsbeginn beträgt
die Stornierungsgebühr 15% der Vertragssumme. Bei einer Stornierung
24 Stunden vor Vertragsbeginn fallen 100% der Kosten an und die
Vertragssumme ist im Ganzen zu begleichen . Nach dem Vertragsbeginn
ist eine Stornierung nicht möglich und die Vertragssumme ist ebenfalls
im Ganzen (100%) zu begleichen.
§ 1.1 Vertragsinhalt
1. Der Vertragspartner darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen
Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Gegenstände
für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilung angegebenen
Zweck zu verwenden. 2. Veränderungen an den Mietgegenständen/Fahrzeugen
sowie eine Weitervermietung derselben wird ausdrücklich untersagt.
3. Die Gegenstände/Fahrzeuge sind nach Gebrauch in einwandfreiem
gereinigten Zustand zurückzugeben. 4. Der Vertragspartner ist
zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und
Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet. 5. Der Vertragspartner
hat ein Kostenübernahmeerklärung mit Firmensitz, Name und Telefon-
bzw. Faxnummer vorab unter 040-767 92 96 zu faxen. Eine Kostenübernahmeerklärung
per Email unter info@sani-for-set.de ist ebenfalls möglich.
§
2
Mietdauer
1. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Anmietung bzw.
Versendung und endet mit der Rückgabe an Sani for Set Hinterdeich
52 in 21129 Hamburg.
§ 3 Haftung
1. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Vertragspartner oder dessen
Beauftragten, trägt der Vertragspartner das Risiko für den Untergang
oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände, gleichgültig durch
wen verursacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Vertragspartners
ankommt. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände
an Sani for Set. 2. Die Fahrzeuge inklusive Ausrüstung ( KTW,
RTW, NAW, NEF ) sind nicht Eigentum von Sani for Set. Es wird
dem Mieter daher empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer
versichern zu lassen. 3. Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen
in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes,
bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten
und er trägt die Kosten für die Dauer der Leihgabe eines Ersatzfahrzeuges
der jeweiligen Organisation des gebuchten Fahrzeuges. 4. Die Haftung
von Sani for Set ist dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
der Höhe nach auf den dem Vertragspartner entstandenen Schaden,
höchstens jedoch auf die der Vertragssumme beschränkt. 5. Der
Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich nach Abholung des
Mietgutes/Fahrzeuges dieses zu untersuchen. Sollten sich Mängel
zeigen, so sind diese dem Vermieter , hier Sani for Set, unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so gilt
das Mietgut/Fahrzeug als mangelfrei übergeben. Darüber hinaus
trägt der Vertragspartner die Beweislast dafür, dass eine bei
Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während
der Mietdauer entstanden ist. Ferner wird drauf hingewiesen, dass
das Hochheitszeichen des vermieteten Fahrzeuges bei Filmaufnahmen,
die nicht der "Guten Sitte" entsprechen, zu Überkleben/Bedecken
sind.
§
4 Transporte und Versand
1.
Sani for Set stellt die Fahrzeuge inklusive Fahrer bereit. Rettungsdienstoutfit
wird dem Vertragspartner grundsätzlich ohne Transportverpackung
übergeben. Die ordnungsgemäße Verpackung oder Verladung von medizinischen
Equipment obliegt dem Vertragspartner. Die Transportgefahr obliegt
dem Mieter. Der Vertragspartner trägt die Transportkosten. 2.
Mietgegenstände versendet Sani for Set auf Kosten des Mieters,
wobei die Transportgefahr auf diesen mit Übergabe der Mietgegenstände
an den Transporteur übergeht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungsbeträge laut Auszug der Preisliste Januar 2010
von Sani for Set sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne
Abzug zur Zahlung auf das angegebene Konto der Postbank Hamburg
fällig. 2. Alle Beträge verstehend sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Vorbestellte und reservierte Fahrzeug, die nicht abgenommen
oder abgeholt werden, müssen dem Vertragspartner voll in Rechnung
gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich,
so trägt der Vertragspartner nur die durch seine Nichtabnahme
entstandenen Kosten. 4. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat
der Vertragspartner, Sani for Set, Verzugszinsen in Höhe von 12,5
% auf die Rechnungssumme zu entrichten.
§ 6 Erfüllungsort
1.
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Hauptniederlassung
von Sani for Set. Es gilt deutsches Recht
§
7 Sonstiges
Sani for Set und der Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig,
alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet
Geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten. Drehbücher und andere Informationen, die der
andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält,
darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
§
8 Salvatorische Klausel
Sollte
eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder wird,
berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle
vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame
zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung
soweit als möglich entspricht. Sollten die Vertragparteien zu
keiner Einigung kommen, tritt die gesetzliche Weiteregelung des
Vertrags nach § 306 BGB ein.
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